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Viele Menschen stellen sich die
Frage: "Soll ich
in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder mich privat versichern?"

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 Diese Frage quält über sechs Millionen Bundesbürger, für die die
Möglichkeit besteht, sich selbst und Familienangehörige privat zu versichern.
Grund: Ihr Einkommen liegt über der Jahresentgeltgrenze. Als Hauptkriterium für
eine Entscheidung sollte die Familienplanung dienen - bei geplanter Heirat und
Kinderwunsch ist unter Kostengesichtspunkten die private Krankenversicherung zu
präferieren. Wird auf bessere Leistungen Wert gelegt, können diese über eine
private Zusatzversorgung eingekauft werden.
 
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Die priv. Krankheitskostenvollversicherung bietet Ihnen u.a.

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freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses,
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Status des Privatpatienten bei Ärzten & in
Krankenhäusern
(optim. Behandlung, da keine
Restriktionen durch Budgets),
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Erstattung der Kosten für Zahnersatz von mindestens 60%
(je nach Tarifwahl bis auf 100 Prozent steigerbar),
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je nach Tarif Einbettzimmer und Chefarztbehandlung,
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je nach Tarif Erstattung auch über den Höchstsätzen der
Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte,
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je nach Tarif Erstattung der Kosten für
Heilpraktiker-Behandlung und Psychotherapie,
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Krankenversicherungsschutz außerhalb des Heimatlandes.
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 Singles und doppelverdienende Paare ohne Kinderwunsch fahren mit der privaten
Krankenversicherung i. d. R. besser. Die Wahl der privaten
Krankenversicherung will gut überlegt sein, weil sie meist eine Entscheidung
für's Leben ist. Der ausschließliche Blick auf den Preis ist fatal, zu sehr
variieren die Leistungsinhalte zwischen den angebotenen Konzepten. Meist ist man
mit Gesellschaften gut beraten, die über einen langen Zeitraum in der
Vergangenheit mit moderaten Preissteigerungen aufwarten konnten und bei denen
der Deckungsumfang weitreichend ist. Bei diesen Gesellschaften sollte damit zu
rechnen sein, daß die Prämien auch im Alter bezahlbar bleiben. Der
Vergleich ist für Sie selbstverständlich kostenlos und
unverbindlich.
 Wer also
kann sich privat
krankenversichern?
 Alle
*Angestellten, Selbständige und Freiberufler.
Für die Krankenversicherungspflichtgrenze in West- & Ostdeutschland erfolgt
eine Rechtsangleichung. Die Einkommensgrenze beträgt für
*Angestellte ab 2002: Monatliches Bruttoeinkommen
3.825,00 Euro oder Jährlich 45.900,00 Euro.
Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder
Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen zugerechnet werden.
 Da die Anfragen bundesweit an uns
gerichtet werden, übergeben wir Ihre Anfrage an Versicherungsmakler oder
-Vertreter.
 Dieser Service ist absolut kostenlos und unverbindlich für Sie.


(Ohne Angabe Ihrer Tel.-Nr. mit Ortsvorwahl ist eine Weiterleitung nicht
möglich.) |
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